Neuigkeiten von ENZ-Immobilien aus Vaihingen/Enz

13Januar

Ab 2023: Hamburg erhöht Grunderwerbsteuer

Der Spitzensatz der Grunderwerbsteuer liegt derzeit bei 6,5 Prozent – doch nur fünf Bundesländer schöpfen diesen aus. Hamburg ist bisher mit 4,5 Prozent relativ günstig, doch das ändert sich ab Anfang 2023.

Rot-grüner Senat beschließt Erhöhung

„Mit der im Ländervergleich maßvollen Erhöhung des Steuersatzes von 4,5 Prozent auf 5,5 Prozent generiert Hamburg Steuermehreinnahmen, die zur Finanzierung der genannten Herausforderungen zwingend notwendig sind“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Eine Schätzung zufolge entstehen dadurch Mehreinnahmen von rund 132 Millionen Euro.

Zugleich plant der Senat – auf Basis des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung – deutliche steuerliche Ermäßigungen bei der Grunderwerbsteuer für junge Familien, Sozialwohnungen und Erbbaurechtsgrundstücken. In diesen Bereichen soll damit zukünftig nur 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig werden – statt 5,5 Prozent in allen übrigen Fällen.

Grunderwerbsteuer in anderen Ländern

Hamburg befindet sich nach der Erhöhung im oberen Mittelfeld der Bundesländer. Wie viel Grunderwerbsteuer fällt aktuell in welchem Bundesland an?

  • 6,5 Prozent: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • 6 Prozent: Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
  • 5 Prozent: Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
  • 4,5 Prozent: Hamburg
  • 3,5 Prozent: Bayern, Sachsen

 

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06Januar

BGH-Urteil: Baumfällarbeiten sind Betriebskosten

Muss der Vermieter einen morschen, nicht mehr standsicheren Baum fällen, kann er die Kosten dafür als Betriebskosten auf seine Mieter umlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

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31Dezember

Frohes neues Jahr!

Liebe Kundinnen, Kunden und GeschäftspartnerInnen,

auch das vergangene Jahr war von Herausforderungen geprägt. Wir hoffen, dass Sie zuversichtlich nach vorne schauen und den Start ins neue Jahr so begehen können, wie Sie es sich vorstellen.

Wir bedanken uns für ein gemeinsames Jahr und dafür, dass Sie Teil davon waren.

Ihnen und Ihren Lieben einen guten Rutsch ins Jahr 2022! Wir wünschen Ihnen alles Gute, viel Glück & Gesundheit!

 

Weihnacht, Neujahr – die Zeit vergeht.
Ob man das Leben je versteht?

Ein Fensterblick, ein offenes Tor:
Wir stehen zögernd noch davor
und wissen nicht, was kommen mag.

Am besten nimmt man Tag für Tag
und ohne viel zu fragen.
Die Zukunft muss man wagen.

[Brigitte Fuchs (*1951)]

 

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30Dezember

1. Januar 2022: Was ändert sich für Eigentümer?

Für Immobilieneigentümer treten zum 1. Januar 2022 einige wichtige Änderungen in Kraft. Darauf weist der Verband Haus & Grund Deutschland hin. „Die Änderungen sind hauptsächlich auf die Wende hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung zurückzuführen. Hinzu kommt, dass für alle Eigentümer im Laufe des Jahres die Reform der Grundsteuer erste praktische Auswirkungen haben wird“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Was ändert sich außerdem?

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24Dezember

Fröhliche Weihnachten

Liebe Kundinnen, Kunden und GeschäftspartnerInnen,

wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein fröhliches Weihnachtsfest und entspannte Feiertage. Hoffentlich können Sie die Zeit trotz aller Umstände genießen und verbringen eine harmonische und glückliche Zeit.

 

„Ich werde Weihnachten in meinem Herzen ehren und versuchen, es das ganze Jahr hindurch aufzuheben.“

[Charles Dickens]

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23Dezember

Verordnung in Kraft: Zertifizierung für WEG-Verwalter

Ab Dezember 2022 haben Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.  Doch was bedeutet das eigentlich? Und woher bekommen Verwalter die Zertifizierung? Ein kleiner Überblick.

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16Dezember

BGH: Ordentliche Kündigung trotz Schonfristzahlung

Zahlen Mieter bei Zahlungsverzug und fristloser Kündigung ihre Mietschulden innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs, können sie die fristlose Kündigung abwenden. Anders sieht es aus, wenn der Vermieter zusätzlich hilfsweise eine ordentliche Kündigung ausspricht.

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09Dezember

CO2-Preis: Ab Januar wird Heizen noch teurer

Die Heizkosten für einen durchschnittlichen Haushalt steigen ab dem 1. Januar 2022 um bis zu 100 Euro. Grund dafür ist der Anstieg des CO2-Preises, der sich bis zum Jahre 2025 immer weiter erhöht. Eine gute Gelegenheit, um übers Energiesparen nachzudenken.

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