Neuigkeiten von ENZ-Immobilien aus Vaihingen/Enz
24August
KfW-Förderung „altersgerechtes Umbauen“: Fördermittel erschöpft
Seit dem 9. August 2017 kann die KfW-Bankengruppe keine Bewilligungen mehr für das Programm „altersgerechtes Umbauen“ erteilen, da die Fördermittel bereits erschöpft sind. Bundesbauministerin Barbara Hendricks fordert, die Mittel 2018 aufzustocken.
17August
Europa: Deutschland hat die meisten Mieter
Nirgendwo in Europa wohnen so viele Menschen zur Miete, wie in Deutschland. 54,3 Prozent, wie der Beratungskonzern Deloitte ermittelte. Auf Platz zwei folgt Dänemark mit 34,4 Prozent. Als Gründe werden hohe Nebenkosten und Immobilienpreise genannt.
10August
Gewerbeflächen: Schnelles Internet ist wichtiger als Mietpreis
Für eine gute und schnelle Internetverbindung nehmen die meisten Unternehmen sogar höhere Mietpreise in Kauf. Das ergab eine Umfrage des Prop-Tech-Unternehmens Wired Score.
03August
Mieten: Wohnung muss bezugsfertig sein
Wenn kurz vor dem geplanten Einzugstermin etwas schief geht, ist das sowohl für den Mieter, als auch für den Vermieter ärgerlich. Der Mieter hat möglicherweise schon gepackt und muss aus seiner Wohnung raus; dem Vermieter drohen Schadensersatzansprüche.
27Juli
Wohnkostenreport 2017: Lieber kaufen als mieten.
Käufer sparen im Vergleich zu Mietern etwa ein Drittel der Kosten. Das ergab der aktuelle Wohnkostenreport 2017 des „Institutes für Wirtschaft in Köln“ (IW). Trotz dieser Einsparungen ist die Zahl der Ersterwerber rückläufig.
20Juli
Schon jetzt vom neuen Bauvertragsrecht profitieren
Zwar tritt das neue Bauvertragsrecht (wir berichteten im März) erst 2018 in Kraft, es gibt jedoch Möglichkeiten, schon jetzt von den Neuerungen zu profitieren. Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt, die neuen verbraucherfreundlichen Regelungen bereits in diesem Jahr für Bauverträge auszuhandeln.
12Juli
Gartenpflege: Vorsicht bei der Formulierung
Steht im Mietvertrag, dass der Mieter die Gartenpflege übernimmt, muss dieser lediglich einfache Arbeiten, wie Rasenmähen oder Unkrautjäten übernehmen. Der Vermieter ist demnach für die Ausführung „übergeordneter Arbeiten“ selbst verantwortlich und kann die Kosten dafür auch nicht auf den Mieter umlegen.
05Juli
Schönheitsreparaturen: Wünsche des Mieters haben Vorrang
Überträgt der Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht auf seinen Mieter, ist er selbst dafür verantwortlich. Der Mieter kann von ihm verlangen, die Wände in seiner Wunschfarbe zu streichen – vorausgesetzt, dem Vermieter entstehen dadurch keine Mehrkosten.